Die Bunte Liga Münsterland versteht sich als lockere Spielgemeinschaft mit verbindlichem Charakter. Sie fühlt sich den
Idealen der alternativen Fußballligen verbunden und dem sozialen Engagement verpflichtet.
§2. Entscheidungsfindung
Entscheidungsorgan für die Bunte Liga Münsterland ist die Bunte-Liga-Sitzung, die wenigstens je einmal zu Beginn und Ende der Saison zu
tagen hat sowie auf schriftlichen Antrag mindestens zweier Teams. Jede Mannschaft darf eine/n oder mehrere VertreterInnen entsenden.
Stimmberechtigt ist ein/e VertreterIn jeder Mannschaft.
Konzeptionelle Änderungen sollten durch eine breite Zustimmung getragen werden, bedürfen daher mindestens der
Anwesenheit der Hälfte der Teams sowie einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Teams.
Es finden pro Jahr mindestens zwei Sitzungen statt:
Saisonabschlusssitzung (Feedback, Änderungen am Konzept für die nächste Saison, etc.)
Im Sinne einer vernünftigen Kommunikation sollte jede Mannschaft zu jeder Bunte-Liga-Sitzung wenigstens eine/n
VertreterIn schicken.
Konzeptionelle Änderungen können nur vor der Saison und für ein Jahr beschlossen werden.
§3. Organisation des Spielbetriebes
Für die Organisation des Spielbetriebes sind zwei OrganisatorInnen zuständig. Sie werden bis auf weiteres von den
Initiatoren des Münster F.C. gestellt.
Diese laden zu den Bunte-Liga-Sitzungen ein und sind verantwortlich für das Anmieten der Spielfelder.
An Spieltagen sorgen sie für einen geregelten Ablauf, nehmen die Spielberichte entgegen und sind erste Ansprechpartner
in allen organisatorischen Fragen.
Die Organisatoren verwalten die Finanzen der Bunten Liga Münsterland. Dabei dürfen sie ohne Beschluss der Bunte-Liga-Sitzung
jedoch nur Beträge bis zu 25 Euro ausgeben. Unbeschadet dieser Regelung dürfen die Organisatoren den Platz zu den jeweils
gültigen Konditionen anmieten. Über die Höhe der Platzmiete ist die Bunte-Liga-Sitzung zu informieren. In keinem Fall darf
jedoch mehr Geld ausgegeben werden als vorhanden. Alle Belege sind aufzubewahren und alle Ausgaben müssen auf Antrag
nachgewiesen werden.
Die Organisatoren dürfen selber am Spielgeschehen teilnehmen und ggf. auch den Schiedsrichterdienst ihrer Mannschaft
übernehmen.
Zur Deckung ihrer Unkosten erhalten die beiden Organisatoren einmal im Jahr eine pauschale Aufwandsentschädigung von je
30 Euro.
§4. Aufnahme neuer Mannschaften
Die Teilnehmerzahl an der Bunten Liga wird auf 10 Teams begrenzt.
Neuanmeldungen erfolgen über eine Warteliste. Neue Mannschaften werden nur aufgenommen, wenn durch ausscheidende
Mannschaften die Maximalzahl unterschritten wird.
Mannschaften werden unter folgenden Bedingungen aus der Bunten Liga Münsterland ausgeschlossen:
Nichtbezahlen des Startgeldes nach schriftlicher Mahnung bis 4 Wochen nach Saisonbeginn;
Zusätzlich können Mannschaften durch die Bunte-Liga-Sitzung in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
Übertriebene Spielhärte: Wenn eine Mannschaft mehrfach durch übertriebene Härte auffällt, kann über ihren Ausschluss verhandelt
werden. Dabei sollten die Mannschaft und der betroffene Schiedsrichter anwesend sein.
Zweimaliges unentschuldigtes Nichterscheinen zu Spielen im Verlaufe einer Saison.
Bei zweimaligem Nichtstellen eines funktionierenden Tagesteams in einer Saison
Sonstige außerordentliche Vorkommnisse, die nicht mit dem Bunte Liga Gedanken vereinbar sind.
Alle Ausschlüsse werden von der Bunte-Liga-Sitzung mit einfacher Mehrheit am Ende der Saison beschlossen
§6. Startgeld
Das Startgeld beträgt 110,- Euro.
Es ist zu zahlen bis zum 20. Oktober des Jahres.
Danach muss ein erhöhtes Startgeld von 140,- Euro bis zum 15. November bezahlt werden. Ansonsten tritt §5 Abschnitt
1.1 in Kraft!
§7. Finanzen
Die Bunte Liga versteht sich als bewusst unkommerziell! Alle Einnahmen und Ausgaben sind so niedrig wie möglich
anzusetzen!
Verwendung der Gelder: Spielbetrieb (Platzmiete!), Organisatorisches (z.B. Aufwandsentschädigung für
Organisatoren etc.)
Auf jeder Bunte-Liga-Sitzung werden die Finanzen offen gelegt (Einnahmen-Ausgaben-Saldo) und müssen auf Antrag
belegt werden;
Alle Überschüsse, die über eine finanzielle Grundsicherung des Spielbetriebes für die Zukunft hinausgehen,
besonders aus dem erhöhten Startgeld, müssen lokalen sozialen Projekten zugute kommen.
§8. Spielbetrieb
Die Saison beginnt am 13. Oktober eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Der Spielbetrieb der Bunten Liga Münsterland findet in Turnierform statt. Das heißt, dass die Organisatoren
einen Sportplatz mieten und alle Spiele vor Saisonbeginn terminieren.
Es wird eine Hin- und Rückrunde gespielt, das heißt, dass jede Mannschaft zweimal gegen jede andere Mannschaft spielt.
Auf Grund der fest gemieteten Plätze sind Spielabsagen nicht möglich. Alle Spieltage stehen jedoch zu Beginn
der Saison fest, so dass jede Mannschaft Planungssicherheit hat.
Jeder Spieltag hat fünf Spiele. Das erste Spiel wird um Punkt 11:00 Uhr angepfiffen, das letzte Spiel endet
um 17:10 Uhr. Jede Mannschaft muss 15 Minuten vor Anpfiff ihres Spieles spielbereit am Feld stehen.
§9. Spielregeln
Gespielt wird nach den DFB-Regeln, die Spielzeit beträgt zweimal 30 Minuten mit zehnminütiger Halbzeitpause.
Nach einem Platzverweis (rote Karte) ist der Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Wird der
betroffene Spieler dennoch eingesetzt, verliert seine Mannschaft mit 0:5 Toren. Die Sperre bleibt für das
darauf folgende Spiel bestehen. Die Sperre für das nächste Spiel kann aufgehoben werden, wenn die Karte
für ein Handspiel oder für das Ausbremsen gegnerischer Spieler ("Notbremse") vergeben wurde. Ob die Sperre
aufgehoben wird, liegt alleine im Ermessensbereich des Schiedsrichters. Eine Entscheidung hierüber muss am
Ende der Partie getroffen werden.
Bei den Spielen sollten keine DFB-Vereinsspieler eingesetzt werden. Sollte doch einmal ein Vereinsspieler
mitspielen wollen, ist dies nur mit Zustimmung der gegnerischen Mannschaft möglich. Bei Verstoß gibt es für
die benachteiligte Mannschaft die Möglichkeit, Protest gegen die Spielwertung einzulegen. In diesem Fall wird
das Spiel mit 5:0 Toren für die benachteiligte Mannschaft gewertet.
Ausleihspieler sind nur bei eigener personeller Unterzahl zulässig und nur zum Zwecke der Ergänzung, nicht
zur Verstärkung gedacht.
Bei Nichtantreten einer Mannschaft verliert diese das Spiel mit 0:5 Toren. Sollte sie in einer Saison zweimal
nicht antreten, kann sie vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es der einfachen Mehrheit in
der Bunte-Liga-Sitzung zum Abschluss der betroffenen Saison.
§10. Schiedsrichter
Die Schiedsrichter leisten einen wertvollen Beitrag zum Ablauf der Bunten Liga. Dies sollte sich auch im
Umgang miteinander widerspiegeln.
Jede Mannschaft stellt im Laufe der Saison höchstens zweimal ein so genanntes "Tagesteam", zu deren Aufgaben auch der
Schiridienst für alle Spiele dieses Tages zählt, bis auf das eigene. Zum Schiridienst gehörn das Stellen eines
Schiedsrichters, zweier Linienrichter und eines Zeitnehmers. Diese können, müssen aber nicht, zum Kader gehören. Die
Einteilung der Tagesteams (und damit auch der Schiris) für eine jede Saison ist auf dem Spielplan vermerkt. Kommt eine
Mannschaft ihrem Dienst als Tagesteam nicht nach, wird sie mit 5 Strafpunkten pro Vorfall belegt.
Neben dem eigentlichen Schiedsrichter und den beiden Linienrichtern gibt es einen Zeitnehmer, der für den Spielbericht verantwortlich ist, alle Ereignisse
dokumentiert und die Zeitstrafen überwacht.
Schafft es eine Mannschaft in einer Saison zweimal nicht, dem Dienst der Tagesleitung nachzukommen, so kann sie
nach §5 Absatz 2c) aus der Bunten Liga Münsterland ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es der einfachen
Mehrheit in der Bunte-Liga-Sitzung zum Abschluss der betroffenen Saison.
§11. Trikots
Jede Mannschaft hat in einheitlicher Spielkleidung aufzutreten. Ob es sich dabei um einen richtigen Trikotsatz
handelt oder um gleichfarbige T-Shirts, spielt keine Rolle. Allerdings muss jeder Spieler durch eine Nummer
die ganze Saison lang eindeutig zu identifizieren sein. Diese muss im Zweifelsfall mit Filzstift o. Ä. gut
sichtbar auf dem T-Shirt angebracht sein. Der Torhüter muss farblich deutlich von den Spielern der eigenen
Mannschaft, sowie von den Spielern und dem Torhüter der gegnerischen Mannschaft, zu unterscheiden sein. Jede
Spielkleidung, die diese Anforderungen erfüllt, ist zulässig.
§12. Versicherung
Die Bunte Liga Münsterland hat keine Gruppenversicherung abgeschlossen. Daher sollte jeder Spieler der Bunten Liga selbst
für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sorgen. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz
seitens der Bunten Liga Münsterland.
§13. Soziales Engagement
Der Zuschlag auf das Startgeld aufgrund verspäteter Anmeldung sowie sonstige anfallende nennenswerte
Überschüsse werden einem Projekt im Bereich der sozialen Jugendarbeit gespendet.
§14. Trophäe
Die Trophäe der Liga ist ein Wanderpokal, der dem jeweils besten Team einer Saison für die Dauer der folgenden
Saison übereignet wird. Auf ihm werden natürlich die Meister des jeweiligen Jahres festgehalten. Die Kosten
dafür werden von der Ligakasse übernommen.
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